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Hunger und bewaffnete Konflikte: wenn Hunger zur Kriegswaffe wird2020-03-19T18:02:33+01:00

Hunger und bewaffnete Konflikte: wenn Hunger zur Kriegswaffe wird

Datum: 26.03.2020
Uhrzeit: 09:00 - 11:30
Ort: Albrechtshof
Albrechtstraße 8
10117 Berlin
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Entwicklungen wird die Veranstaltung leider abgesagt.

Die Veranstalter*innen sind derzeit auf der Suche nach einem Veranstaltungsformat, bei dem eine physische Anwesenheit nicht von Nöten ist. Sobald eine praktikable Alternative gefunden wurde, erfahren Sie es hier.


Eine der zentralen Ursachen für Unterernährung und Hunger sind bewaffnete Konflikte.  Auffällig dabei ist das zunehmende vorsätzliche Aushungern als Methode der Kriegsführung – eine Entwicklung, die in den vergangenen Jahren als überwunden geglaubt wurde. Hunger als Waffe wird sowohl gegen die Zivilbevölkerung als auch gegen humanitäre Helfer*innen angewandt, die angegriffen oder anderweitig am Zugang zu Notleidenden gehindert werden. Dabei gehören das Recht auf Nahrung und die ungehinderte Lieferung von Hilfsgütern zu den grundlegenden international anerkannten und verbindlichen völkerrechtlichen Schutzbestimmungen. In den heutigen bewaffneten Konflikten werden diese international verbindlichen Normen immer systematischer verletzt und unterminiert.


Die Welthungerhilfe lädt zu folgendem Fachgespräch ein:

Hunger und bewaffnete Konflikte: wenn Hunger zur Kriegswaffe wird

Diskutiert wird

  • der bisherige Stand der internationalen und nationalen Bemühungen für die Ächtung von Aushungern als Kriegsmethode
  • der aktuelle konkrete Handlungsbedarf zur Stärkung und Umsetzung bestehender Normen
  • der Beitrag der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft bei diesen Bemühungen

CHA-Mitarbeiterin Andrea Steinke ist als Panelistin vertreten. 

Es gelten die Chatham House Rules.

Anmeldungen bitte über folgenden Link.

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen Daphné Lucas und Anja Gebauer gerne zur Verfügung.


Deutschland ist weltweit die zweitgrößte Gebernation von humanitärer Hilfe. Als weltweit zweitgrößter Geber und Mitglied in internationalen Gremien wie dem UN-Sicherheitsrat, dem UN-Menschenrechtsrat und seiner bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft kommt Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Stärkung dieser grundlegenden Normen des Völkerrechts zu.

Im letzten Jahr hat es auf internationaler Ebene weitreichende Entwicklungen gegeben, die wichtige Lösungsansätze bei der langfristigen Bekämpfung des Aushungerns als Kriegsmethode bieten. Im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht die effektive Umsetzung der im Mai 2018 einstimmig verabschiedeten, wegweisenden Resolution 2417 des UN-Sicherheitsrats UNSC S/RES/2417. In dieser Resolution werden Aushungern als Kriegsmethode und die vorsätzliche Blockierung des Zugangs für humanitäre Hilfe ausdrücklich verurteilt und zu Kriegsverbrechen erklärt, für die die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Auch dank der Verurteilung von Aushungern in der Resolution 2417 wurde bei der Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs am 6. Dezember 2019 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs insofern geändert : Aushungern kann jetzt auch in internen bewaffneten Konflikten verfolgt werden. Die Bundesregierung kann ihre herausragende internationale Position nutzen, um das politische Momentum für eine Ächtung von Aushungern als Kriegsmethode voranzutreiben, und sich hier Ländern wie die Niederlande und Irland anschließen.